Atemschutzgeräteträger
Atemschutzgeräteträger stellen eine wichtige Grundlage zur Brandbekämpfung sicher. Ohne diese Absicherung ist ein modernes, gesundheitsscchonendes und effizientes Vorgehen nicht mehr vorstellbar.
Ausgerüstet mit einem Pressluftatemgerät und Atemschutzmaske ist es die Aufgabe der Atemschutzgeräteträger Menschen, Tiere und Sachwerte zu retten und zu schützen. Dazu bringen sie unter anderem Menschen und Tiere ins Freie, lokalisieren Brandherde und löschen diese.
Atemschutzgeräteträger sind aufgrund der besonders hohen Gefahren, denen sie im Einsatzfall ausgesetzt sind, durch besondere Ausbildung sowie regelmäßige über das normale Maß hinausgehende an Übungen und Unterrichten bestens für den Ernstfall geschult.
Als weitere Schutzmaßnahme sind Atemschutzgeräteträger niemals alleine unterwegs. In Regensburg ist das Vorgehen in Zweier- bzw. Dreiertrupps Standard. Das Bereitstellen eines Sicherheitstrupps, der bei einer einsetzenden Gefahrenlage für den vorgehenden Atemschutztrupp jederzeit und ohne Verzögerung als Unterstützung oder zur Rettung eingesetztwerden kann, ist obligatorisch.
Auch die Ausrüstung geht über das normale Maß hinaus: Neben der speziellen Einsatzkleidung, Atemschutzgerät mit Druckluftflasche und Atemschutzmaske werden Totmannwarneinrichtungen, Flammschutzhauben und Atemschutzüberwachungsgeräte eingesetzt.
Aufgrund der hohen Anforderungen an Atemschutzgeräteträger ist besondere Fitness erforderlich, die regelmäßig im Rahmen einer ärztlichen Untersuchung überprüft wird.
Lehrgang
Dauer:
Der Lehrgang zum Atemschutzgeräteträger hat einen Umfang von 32 Unterrichtseinheiten. Diese werden auf mehrere Abende innerhalb eines Monats verteilt.
Ausbildungsinhalte des Lehrganges sind unter anderem:
- Bedeutung des Atemschutzes, Atmung, Sauerstoffmangel, Atemgifte, Sonstige Schadstoffe
- Atemschutzgeräte: Einteilung, Funktion, Handhabung, Einsatzgrundsätze
- praktische Übungen mit Atemschutzgeräten
- Anforderungen an Atemschutzgeräteträger
- Aufgabenverteilung und Verantwortlichkeit
Grundvoraussetzung für die Ausbildung zum Atemschutzgeräteträger ist:
- Vollendung des 18. Lebensjahres
- abgeschlossene Modulare Truppausbildung
- bestandenen Fitnesstest
- gültige Tauglichkeitsbescheinigung nach Gesundheitsuntersuchung (G26.3)
Lehrgangsziele:
Der Lehrgangsteilnehmer soll sich durch den Einsatz von Atemschutzgeräten gegen Gefahren durch Atemgifte oder Sauerstoffmangel (ggf. durch andere chemische Stoffe), die ihm an Einsatzstellen drohen, schützen und sich entsprechend der Einsatzlage verhalten können.
Grundlage:
Ausbilderleitfaden Atemschutz der Staatlichen Feuerwehrschulen Bayerns
Weiterführender Lehrgang
Aufbauend auf den Lehrgang Atemschutzgeräteträger besteht die Möglichkeit der Zusatzausbildung zum Träger von Chemikalien-Schutz-Anzügen (CSA).
CSA kommen besonders bei Gefahrgutunfällen zum Einsatz. Sie dienen dem vorgehenden Trupp als Schutz gegen eine große Bandbreite teils sehr aggressiver chemischer oder ansteckender biologischer Stoffe.
Die Arbeit mit dem Anzug bietet zwar Schutz, jedoch ist sie dadurch sehr anstrengend. Das bedeutet, dass die Träger besonders fit sein müssen.
Der erfolgreiche Abschluss dieses Lehrgangs berechtigt zum Tragen von CSA. Vorraussetzung ist jedoch die jährliche Übung.